Die EU-Omnibus-Richtlinie verändert, wie Händler Rabatte kommunizieren dürfen. Pricing-Teams, die noch auf alten Mechanismen arbeiten, riskieren Abmahnungen und Reputationsschäden.
Seit ihrer Umsetzung in deutsches Recht hat die EU-Omnibus-Richtlinie die Spielregeln für Aktionspreise fundamental verändert. Drei Jahre später zeigt die Praxis: Viele Pricing-Teams haben die Konsequenzen noch nicht vollständig internalisiert.
Die Richtlinie verpflichtet Händler, bei der Kommunikation von Preissenkungen stets den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Referenzpreis anzugeben – nicht den UVP, nicht den „Normalpreis" von vor sechs Monaten. Was einfach klingt, hat weitreichende operative Konsequenzen für Pricing-Teams, Category Manager und Marketingabteilungen.
Das Kernproblem: Was gilt als Referenzpreis?
Der 30-Tage-Tiefpreis als Basis ist eindeutig definiert. Aber in der Praxis entstehen Graubereiche:
- Kurzfristige Preiserhöhungen: Wer einen Artikel zwei Wochen vor einer Aktion im Preis anhebt, erhöht damit nicht den validen Referenzpreis. Der niedrigste Preis der vorangegangenen 30 Tage ist maßgeblich – unabhängig davon, was in der letzten Woche stand.
- Kanal-übergreifende Preisinkonsistenz: Unterschiedliche Preise auf Amazon, im eigenen Shop und im stationären Handel können die 30-Tage-Berechnung komplex machen. Welcher Kanal zählt?
- Marktplatz-Händler: Wer über Amazon oder Zalando verkauft, ist an die Plattform-Regeln gebunden – aber auch an die Omnibus-Anforderungen. Doppelte Compliance ist Pflicht.
Die häufigsten Verstöße in der Praxis
Verbraucherschutzbehörden und Wettbewerbsrechtler beobachten 2026 besonders drei Muster:
1. Pre-Event-Preiserhöhungen: Das klassische „Raise to discount"-Modell – Preis vor Black Friday oder Prime Day anheben, dann mit einem prozentualen Rabatt auf den erhöhten Preis werben – ist nicht nur ethisch fragw