Der Digital Markets Act (DMA) der EU ist seit März 2024 in Kraft und reguliert sogenannte Gatekeeper-Plattformen. Was bedeutet das konkret für Pricing-Strategien von Händlern, die auf Amazon, Google Shopping oder Booking.com aktiv sind?
Der Digital Markets Act (DMA) ist seit März 2024 vollständig in Kraft. Die EU-Verordnung reguliert sogenannte "Gatekeeper" – große digitale Plattformen, die als unverzichtbare Zugangstore zu Märkten fungieren. Als Gatekeeper im E-Commerce-Kontext wurden unter anderem Alphabet (Google Shopping), Amazon und Meta designiert. Für Händler, die diese Plattformen für Vertrieb und Sichtbarkeit nutzen, hat der DMA konkrete Pricing-Implikationen.
Self-Preferencing-Verbot und Preiskonsequenzen
Der DMA verbietet Gatekeepern, eigene Produkte und Dienste im Ranking bevorzugt zu behandeln. Für Amazon bedeutet das: Amazon kann Amazon-Basics-Produkte nicht algorithmisch bevorzugen. Für Google Shopping: Google's eigene Vergleichsdienste dürfen nicht besser platziert werden als Drittanbieter. In der Praxis – und das ist eine wichtige Einschränkung – ist die Umsetzung und Durchsetzung komplex und läuft noch.
Preisparität-Klauseln unter Druck
Der DMA schränkt sogenannte "Most Favored Nation"-Klauseln (Preisparität-Klauseln) ein: Gatekeeper dürfen Händler nicht dazu zwingen, auf ihrer Plattform denselben oder günstigeren Preis zu bieten wie in eigenen Kanälen. Amazon hat seine breite Preisparität-Klausel in Europa bereits 2013 nach Kartellermittlungen aufgegeben. Der DMA kodifiziert und erweitert solche Einschränkungen. Für Händler bedeutet das: theoretisch mehr Freiheit, auf eigenen Webseiten günstigere Preise anzubieten als auf Amazon – was Direktvertrieb attraktiver macht.
Datenzugang als Pricing-Ressource
Der DMA verpflichtet Gatekeeper, bestimmte Daten mit Geschäftspartnern zu teilen. Für Händler könnten das Einblicke in Suchverhalten und Nachfragesignale sein, die bisher exklusiv der Plattform vorbehalten waren. Mehr Datenzugang bedeutet potenziell bessere Grundlage für Pricing-Entscheidungen.
Takeaway: DMA reduziert theoretisch Plattform-Preisdruck (keine erzwungene Preisparität) und erhöht Datenzugang. Praktisch: Händler sollten DMA-Entwicklungen verfolgen und prüfen, ob Direktvertriebs-Preisvorteile rechtlich und operativ umsetzbar werden. Quelle:
EU-Kommission: Digital Markets Act.