Zwei EU-Regulierungen verändern die Kostenstruktur von Handelsprodukten fundamental: Die CSRD (Richtlinie 2022/2464/EU) fordert Lieferkettenberichterstattung, der CBAM (Verordnung EU 2023/956) belastet importierte emissionsintensive Waren. Was Pricing Manager über die Kostenfolgen wissen müssen.
Nachhaltigkeit war lange ein Marketing-Thema. 2026 ist sie ein Pricing-Thema: Die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) schaffen strukturelle Kostenpositionen, die in Produktpreise eingehen müssen. Pricing Manager, die das ignorieren, unterschätzen ihre Vollkosten.
CSRD: Warum Lieferketten-Transparenz Kosten treibt
Die CSRD (Richtlinie 2022/2464/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, in Kraft seit Januar 2023) verpflichtet Unternehmen ab bestimmten Größenschwellen zur detaillierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS). Die Pflicht gilt gestaffelt: große kapitalmarktorientierte Unternehmen ab Berichtsjahr 2024, weitere große Unternehmen ab 2025, KMU (börsennotiert) ab 2026.
Die CSRD verlangt auch Scope-3-Emissionsberichterstattung – das heißt, Händler müssen die CO2-Emissionen ihrer Lieferkette erfassen und berichten. Das setzt Druck auf Lieferanten, ihre Emissionen zu dokumentieren und zu reduzieren – was Kosten generiert, die an den Handel weitergegeben werden.
CBAM: Der CO2-Grenzausgleich für importierte Waren
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM, Verordnung EU 2023/956) ist seit Oktober 2023 in der Übergangsphase. Ab dem 1. Januar 2026 ist er vollständig anwendbar auf importierte Waren aus den Kategorien: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
Der CBAM verpflichtet Importeure, CBAM-Zertifikate zu erwerben, die dem CO2-Preis im EU-Emissionshandelssystem (ETS) entsprechen. Der EU-ETS-CO2-Preis liegt 2026 bei rund 60–70 Euro pro Tonne CO2 – für stahl- und aluminiumintensive Produkte (z. B. Haushaltsgeräte, Metallwaren) entstehen damit signifikante Importzusatzkosten.
Konkrete Preisfolgen für den Handel
Für Händler mit Importen aus dem Nicht-EU-Ausland (insbesondere aus Ländern ohne vergleichbares CO2-Pricing wie China, Indien, der Türkei) bedeutet der CBAM ab 2026 höhere Einstandskosten bei betroffenen Warengruppen. Elektrohaushaltsgeräte (Aluminium- und Stahlanteile), Besteck und Kochgeschirr sowie Metallbauteile in Möbeln sind direkt betroffen.
Pricing Manager müssen prüfen: Welche Produkte im Sortiment enthalten CBAM-relevante Materialien? Wie hoch ist der CO2-Anteil in der importierten Ware? Und wer trägt die Mehrkosten – Lieferant, Händler oder Endkunde?
Warum das für Pricing Manager wichtig ist
CSRD und CBAM sind keine fernen Regulierungsvorhaben – sie sind 2026 operative Realität. Pricing Manager, die diese Kostenfolgen nicht modellieren, werden von steigenden Einstandspreisen überrascht. Wer die Vollkostenrechnung pro SKU um CBAM-Kosten erweitert, kann proaktiv agieren.
Pricing Takeaway: CBAM (EU 2023/956) gilt ab 1.1.2026 für importierte emissionsintensive Waren – CO2-Mehrkosten bei Stahl, Aluminium, Düngemittel. CSRD (EU 2022/2464) treibt Lieferketten-Compliance-Kosten. Beide erhöhen Einstandspreise – Vollkostenrechnung anpassen. Quellen: Europäische Kommission, Verordnung (EU) 2023/956, Richtlinie 2022/2464/EU.