Die EU-Preisangabenrichtlinie macht den vorherigen niedrigsten Preis bei beworbenen Reduzierungen relevant. Für Pricing-Teams wird eine vollständige, länder- und kanalbezogene Preis-History zur operativen Pflicht.
Artikel 6a der Richtlinie 98/6/EG sieht bei der Ankündigung einer Preisreduzierung grundsätzlich die Angabe des niedrigsten Preises vor, den der Händler in einem Zeitraum von mindestens 30 Tagen vor der Preisreduzierung angewandt hat. Die konkrete Anwendung kann durch nationale Umsetzung und besondere Fälle beeinflusst werden. Deshalb sollte die Rechtsprüfung immer auf das Zielland bezogen sein.
Welche Daten gespeichert werden sollten
Eine brauchbare Preis-History braucht Zeitstempel, Land, Währung, Kanal, SKU oder Variante und die tatsächlich geltenden Bedingungen. Gutscheine, Mitgliedspreise und Bundles dürfen nicht einfach mit öffentlichen Listenpreisen vermischt werden. Sonst lässt sich später nicht nachvollziehen, welche Vergleichszahl zulässig war.
Promotionskalender mit Compliance-Check
Vor einer Kampagne sollten Marketing und Pricing gemeinsam prüfen, ob die geplante Vergleichsdarstellung mit der Preis-History übereinstimmt. Wenn der niedrigste Referenzpreis die erwartete Promotion unattraktiv macht, ist das ein Signal für eine andere Mechanik – nicht für eine nachträgliche Datenanpassung.
Takeaway: Eine belastbare Preis-History ist Voraussetzung für rechtssichere Promotionsplanung. Nationale Umsetzung und konkrete Kampagnenmechanik müssen geprüft werden. Quelle:
EUR-Lex: Directive 98/6/EC.