Bei beworbenen Preisreduzierungen muss in der EU grundsätzlich der niedrigste Preis der vorangegangenen 30 Tage als Referenz berücksichtigt werden. Das verändert, wie Retail- und DTC-Teams Aktionen planen und dokumentieren.
Artikel 6a der EU-Preisangabenrichtlinie verlangt bei einer angekündigten Preisreduzierung grundsätzlich die Angabe des niedrigsten Preises, den der Händler in einem Zeitraum von mindestens 30 Tagen vor der Preisreduzierung angewandt hat. Die konkrete Umsetzung und einzelne Ausnahmen können national unterschiedlich ausgestaltet sein. Pricing-Teams sollten deshalb nicht mit einer pauschalen "30-Tage-Regel für jede Aktion" arbeiten, sondern die Regeln des jeweiligen Verkaufslandes prüfen.
Die operative Konsequenz
Eine Promotion beginnt nicht erst mit dem Banner. Die Preis-Historie muss vorher sauber erfasst werden – über Shop, App, Marktplätze und gegebenenfalls stationäre Kanäle. Wenn ein Produkt innerhalb des Referenzzeitraums bereits günstiger angeboten wurde, kann dieser niedrigere Preis die zulässige Vergleichsbasis bestimmen.
Pricing-Prozess statt Kampagnencheck
Eine belastbare Umsetzung braucht eine revisionssichere Preis-History je Land, SKU und Verkaufskanal. Vor dem Kampagnenstart sollten Teams prüfen, ob die beworbene Vergleichszahl tatsächlich der niedrigste anwendbare Preis ist. Bei grenzüberschreitenden Kampagnen ist zusätzlich zu prüfen, ob nationale Auslegungen oder Sonderregeln greifen.