Brüssel hat beschlossen, die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Pakete aus Drittstaaten abzuschaffen. Was das für Preismanager im deutschen Handel bedeutet.
Es ist eine der meisterwarteten regulatorischen Entscheidungen im europäischen Handel: Die EU-Kommission hat am 17. März 2026 offiziell bestätigt, dass die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Kleinsendungen aus Drittstaaten – insbesondere China – zum 1. Juli 2026 vollständig abgeschafft wird. Jedes Paket, unabhängig von seinem Wert, wird künftig zollpflichtig.
Was wurde beschlossen?
Die EU-Kommission hat im Rahmen des überarbeiteten Zollkodex beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2026 auf alle eingehenden Pakete aus Drittstaaten ein pauschaler Mindestbearbeitungssatz erhoben wird. Für Pakete unter 150 Euro wird ein Pauschalbetrag von 3 Euro pro Sendung als Bearbeitungsgebühr fällig, für Pakete über 150 Euro greifen die regulären Zollsätze.
Zusätzlich müssen Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress ab sofort eine "deemed importer"-Verantwortung übernehmen: Sie sind steuerlich für die MwSt.-Erhebung und Zollabwicklung zuständig, nicht mehr der Endkunde.
Warum ist das für den deutschen Handel relevant?
Bislang konnten