Die EU-Kommission setzt den Digital Markets Act aktiv durch – mit direkten Konsequenzen für Preis- und Konditionenverhandlungen auf Amazon, Google Shopping und anderen Gatekeeper-Plattformen. Was Händler und Marken jetzt wissen müssen.
Der Digital Markets Act ist seit März 2024 vollständig in Kraft. Die EU-Kommission hat Amazon, Alphabet, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft als Gatekeeper designiert und leitet aktiv Verfahren ein. Für Händler, die auf diesen Plattformen verkaufen, verändert die DMA-Durchsetzung die Verhandlungsgrundlage – in manchen Bereichen zugunsten der Händler, in anderen mit neuen Unsicherheiten.
Die DMA adressiert ein strukturelles Problem, das Händler seit Jahren beklagen: Gatekeeper-Plattformen begünstigen ihre eigenen Dienste und Produkte gegenüber Drittanbietern. Im Pricing-Kontext ist das besonders relevant, weil diese Selbstbevorzugung direkt auf Sichtbarkeit und damit auf den effektiven Preis wirkt, den Händler am Markt durchsetzen können.
Amazon und die DMA: Self-Preferencing unter Beobachtung
Die EU-Kommission hat Amazon unter anderem für die Praxis untersucht, eigene Handelsaktivitäten und Logistikdienste (FBA) bei Ranking-Entscheidungen zu bevorzugen. Amazon hat im Rahmen von Vergleichszusagen bestimmte Transparenzmaßnahmen zugesagt – unter anderem vollständigere Offenlegung der Ranking-Kriterien für die Buy Box.
Für Händler und Pricing-Teams ist das eine strukturell wichtige Verschiebung: Wenn Ranking-Kriterien transparenter werden, lassen sich Preissetzungs- und Logistikentscheidungen besser auf algorithmische Sichtbarkeit optimieren. Die Buy Box wird weniger zur „Black Box" und mehr zu einem steuerbaren Parameter.
Google Shopping: Interoperabilität und Preis-Indexierung
Alphabet ist verpflichtet, Drittanbieter-Preisvergleichsdienste gleichwertig in Google Shopping-Ergebnisse einzubeziehen – eine Folge des langjährigen EU-Wettbewerbsverfahrens, das durch den DMA weiter verschärft wird. In der Praxis bedeutet das: Die Preis-Indexierung auf Google Shopping wird kompetitiver, weil mehr Preisvergleichsdienste Sichtbarkeit erhalten.
Händler, die bisher ausschließlich auf Google Shopping als Preisvergleichskanal gesetzt haben, müssen ihre Datenfeed-Strategie um weitere Preisvergleichs-Plattformen erweitern – nicht als Option, sondern als strukturelle Notwendigkeit.
Welche DMA-Artikel direkt auf Pricing wirken
- Artikel 5 (1) – Keine bevorzugte Platzierung eigener Dienste: Gatekeeper dürfen eigene Angebote im Ranking nicht systematisch bevorzugen. Das ist der direkte Hebel gegen Self-Preferencing im Preisbereich.
- Artikel 6 (5) – Interoperabilität: Plattformen müssen Drittanbietern technischen Zugang zu ihren Systemen gewähren. Das eröffnet Möglichkeiten für unabhängige Pricing-Tools, direkter auf Plattformdaten zuzugreifen.
- Artikel 10 – Nutzer-Wahl bei Standarddiensten: Nutzer können Standard-Suchmaschinen und -Browser wählen – was die Traffic-Verteilung zwischen Kanälen langfristig beeinflusst und damit die Relevanz einzelner Plattformen für Händler verändert.
Praktische Konsequenzen für Pricing-Teams
Die DMA-Durchsetzung ist kein Selbstläufer. Händler profitieren nur dann, wenn sie aktiv beobachten, welche Transparenzmechanismen die Gatekeeper bereitstellen – und diese in ihre Pricing- und Kanalstrategien einbauen. Das erfordert engere Zusammenarbeit zwischen Pricing-Teams und dem Channel-Management.
Pricing Takeaway: Der DMA verändert die Machtstruktur auf Gatekeeper-Plattformen schrittweise zugunsten der Händler – aber nur für die, die die neuen Transparenz- und Interoperabilitätsmechanismen aktiv nutzen. Wer die Entwicklungen passiv verfolgt, lässt Verhandlungs- und Sichtbarkeitspotenzial ungenutzt.