Die EU-Kommission setzt den Digital Markets Act aktiv durch – mit direkten Konsequenzen für Preis- und Konditionenverhandlungen auf Amazon, Google Shopping und anderen Gatekeeper-Plattformen. Was Händler und Marken jetzt wissen müssen.
Der Digital Markets Act ist seit März 2024 vollständig in Kraft. Die EU-Kommission hat Amazon, Alphabet, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft als Gatekeeper designiert und leitet aktiv Verfahren ein. Für Händler, die auf diesen Plattformen verkaufen, verändert die DMA-Durchsetzung die Verhandlungsgrundlage – in manchen Bereichen zugunsten der Händler, in anderen mit neuen Unsicherheiten.
Die DMA adressiert ein strukturelles Problem, das Händler seit Jahren beklagen: Gatekeeper-Plattformen begünstigen ihre eigenen Dienste und Produkte gegenüber Drittanbietern. Im Pricing-Kontext ist das besonders relevant, weil diese Selbstbevorzugung direkt auf Sichtbarkeit und damit auf den effektiven Preis wirkt, den Händler am Markt durchsetzen können.
Amazon und die DMA: Self-Preferencing unter Beobachtung
Die EU-Kommission hat Amazon unter anderem für die Praxis untersucht, eigene Handelsaktivitäten und Logistikdienste (FBA) bei Ranking-Entscheidungen zu bevorzugen. Amazon hat im Rahmen von Vergleichszusagen bestimmte Transparenzmaßnahmen zugesagt – unter anderem vollständigere Offenlegung der Ranking-Kriterien für die Buy Box.
Für Händler und Pricing-Teams ist das eine strukturell wicht